Welche Kosten entstehen?

Gesetzlich Versicherte

Ihre Krankenkasse übernimmt die gesamten Behandlungskosten. Lediglich versäumte und kurzfristig abgesagte Sitzungen sind im Rahmen des Ausfallhonorars selbst zu bezahlen. Bringen Sie einfach die Versichertenkarte Ihres Kindes mit, eine Überweisung ist nicht notwendig. Die Therapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beantragt werden.

Private Krankenversicherungen / Beihilfe 

Für die privaten Krankenversicherungen ist die Übernahme der Psychotherapie nicht einheitlich geregelt. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung die Rahmenbedingungen für Psychotherapie (z.B. Stundenzahl) in Ihrem Tarif. Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Die Kosten der Psychotherapie werden in der Regel bei ausreichender Indikation (Feststellung eines Krankheitsbildes) durch Ihre Krankenkasse übernommen. Nach Genehmigung der Therapie erhalten Sie monatlich von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können und die von dieser dann erstattet wird. 

Speziell zur Beihilfe: Hier wird eine Therapie nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt, nicht wie üblich bis zum 21. Lebensjahr. Zusätzlich können bereits bewilligte Stundenkontingente von Vorbehandlern nicht übernommen werden

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften übernehmen bei Erkrankungen infolge von Berufsunfällen die Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft vor Beginn der Therapie.

Bundeswehr/Bundespolizei

Angehörige der Bundeswehr und der Polizei werden mit einer Überweisung des behandelnden Bundeswehr-Arztes in unserer Praxis behandelt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Heilfürsorge.

Selbstzahler und Coaching

Sie können die Behandlung auf Wunsch selbst tragen und müssen keine Versicherung in Anspruch nehmen. Das zeitaufwändige Antragsverfahren entfällt. Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP/GOÄ) ab. Für Ihre Behandlung anfallende Kosten lassen sich jedoch auch einfach und unverbindlich bei einer ersten Sitzung klären. Im Rahmen einer selbst gezahlten Therapie besitzt der Therapeut deutlich mehr Möglichkeiten, da zusätzlich zur "normalen" Therapie auch andere, nicht von den Krankenkassen getragene, Behandlungsmethoden (Zusatzleistungen) einsetzbar sind. 

Supervision für Pädagogen und Psychologen

Aufgrund der Individualität der Einsätze bitte ich darum, Kosten/Gebühren anzufragen.

Seminare und Schulungen

Aufgrund der Individualität der Einsätze bitte ich darum, Kosten/Gebühren anzufragen.